Wie lan­ge bekom­me ich Gewähr­leis­tung auf ein bei Ihnen gekauf­tes Fahrzeug?

Wie lan­ge bekom­me ich Gewähr­leis­tung auf ein bei Ihnen gekauf­tes Fahrzeug?

Gemäß den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten erhal­ten Sie auf ein bei uns gekauf­tes Fahr­zeug eine Gewähr­leis­tung. Inner­halb der ers­ten sechs Mona­te nach dem Kauf gilt die Beweis­last­um­kehr, das bedeu­tet, dass im Fal­le eines Man­gels davon aus­ge­gan­gen wird, dass die­ser bereits zum Zeit­punkt des Kaufs bestand. Die genaue Gewähr­leis­tungs­dau­er kann je nach Art des Man­gels variieren.

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