Gemäß den gesetzlichen Vorschriften erhalten Sie auf ein bei uns gekauftes Fahrzeug eine Gewährleistung. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf gilt die Beweislastumkehr, das bedeutet, dass im Falle eines Mangels davon ausgegangen wird, dass dieser bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Die genaue Gewährleistungsdauer kann je nach Art des Mangels variieren.